Veröffentlichung der Förderrichtlinie// Förderprogramm“Klimaangepasstes Waldmanagement“

Sehr geehrte Damen und Herren,

am 11.11.22 wurde im Bundesanzeiger die Richtlinie zum Förderprogramm „Klimaangepasstes Waldmanagement“ veröffentlicht.

Die Website des Bundesanzeigers war vergangenes Wochenende aufgrund von Wartungsarbeiten nicht erreichbar  – in der Anlage ist die Anzeige des Bundesanzeigers.

Sie finden die Richtlinie seit Montag unter folgendem Link: https://www.bundesanzeiger.de/pub/de/suchergebnis?24

Wesentliche Punkte aus der Richtlinie sind:

  • 4.2 Eine Zuwendung wird nur gewährt, wenn der Antrag auf Zuwendung sich auf die gesamte, vom Antragsteller in der Bundesrepublik Deutschland bewirtschaftete Waldfläche bezieht.
  • 5.3 Folgende Waldflächen sind nicht zuwendungsfähig und werden von der Bemessungsgrundlage abgezogen:
    • 5.3.1 Waldflächen, auf denen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen im Rahmen eines Ökopunkteprogrammes vorgenommen werden.
    • 5.3.2 Waldflächen, auf denen die Bewirtschaftung aufgrund rechtlicher Vorschriften dauerhaft untersagt ist.
    • 5.3.3 Waldflächen, die dem Zuwendungsempfänger zum Zwecke des Naturschutzes unentgeltlich übertragen worden sind.
    • 5.3.4 Waldflächen, auf denen eine natürliche Waldentwicklung bereits mit Mitteln anderer öffentlicher Förderprogramme gefördert wird, in den Fällen, in denen die nach Nummer 2.2.12 zu erbringende Fläche mit natürlicher Waldentwicklung vollumfänglich zusätzlich erbracht wird.
  • 5.4 Die Höhe der Zuwendung beträgt:
    • 5.4.1 85 Euro pro Hektar und Jahr für Antragsteller, die die Kriterien nach den Nummern 2.2.1 bis 2.2.11 einhalten.
    • 5.4.2 für Antragsteller, die die Kriterien nach den Nummern 2.2.1 bis 2.2.12 einhalten:
    • 5.4.2.1 100 Euro pro Hektar und Jahr für den ersten Hektar bis zum fünfhundertsten Hektar.
    • 5.4.2.2 80 Euro pro Hektar und Jahr ab dem fünfhundertersten Hektar bis zum tausendsten Hektar.
    • 5.4.2.3 55 Euro pro Hektar und Jahr ab dem tausendersten Hektar.
    • 5.4.3 100 Euro pro Hektar und Jahr im zweiten Teil der Bindefrist (Jahre elf bis zwanzig) für Antragsteller, die das Kriterium nach Nummer 2.2.12 einhalten, für den Prozentsatz der Waldfläche, die bereits im ersten Teil der Bindefrist der natürlichen Waldentwicklung nach Nummer 2.2.12 zugeführt worden ist. Nummer 7.2 ist nicht anzuwenden.
  • 5.5 In folgenden Fällen wird die Höhe der Zuwendung gekürzt:
    • 5.5.1 Mischungsregulierung zum Erhalt der Baumartendiversität: Bei Antragstellern, denen für von eine von ihnen bewirtschaftete Waldfläche eine Förderung mit Mitteln anderer öffentlicher Förderprogramme für die Maßnahme „Mischungsregulierung im Rahmen einer Jungbestandspflege“ bewilligt wurde, wird die Zuwendung nach den Nummern 5.4.1, 5.4.2.1 und 5.4.2.2 auf der jeweiligen Fläche um 16 Euro pro Hektar und Jahr gekürzt.
    • 5.5.2 Totholz: Bei Antragstellern, denen für von eine von ihnen bewirtschaftete Waldfläche eine Förderung mit Mitteln anderer öffentlicher Förderprogramme für die Maßnahme „Erhalt von Totholz“ bewilligt wurde, wird die Zuwendung nach den Nummern 5.4.1, 5.4.2.1 und 5.4.2.2 auf der jeweiligen Fläche um 25 Euro je Hektar und Jahr gekürzt.
    • 5.5.3 Habitatbäume: Bei Antragstellern, denen für von eine von ihnen bewirtschaftete Waldfläche eine Förderung mit Mitteln anderer öffentlicher Förderprogramme für die Maßnahme „Erhalt von Biotop-/Habitatbäumen“ bewilligt wurde, wird die Zuwendung nach den Nummern 5.4.1, 5.4.2.1 und 5.4.2.2 auf der jeweiligen Fläche um 18 Euro je Hektar und Jahr gekürzt.
    • 5.5.4 Rückegassenabstände: Bei Antragstellern, denen für von eine von ihnen bewirtschaftete Waldfläche eine Förderung mit Mitteln anderer öffentlicher Förderprogramme für die Maßnahme „Einhaltung von Rückegassenabständen“ bewilligt wurde, wird die Zuwendung nach den Nummern 5.4.1, 5.4.2.1 und 5.4.2.2 auf der jeweiligen Fläche um 7 Euro je Hektar und Jahr gekürzt.
    • 5.5.5 Sollte die sich aus den Nummern 5.5.1, 5.5.2, 5.5.3 oder der Nummer 5.5.4 ergebende Kürzung der Zuwendung jeweils größer sein als die gewährte Förderung, wird die Zuwendung nur bis zum Betrag der Förderung gekürzt.
  • 6.1 Anträge auf Gewährung einer Zuwendung sind über das elektronische Antragssystem unter www.klimaanpassung-wald.de unter Beachtung der im Antragsportal bekannt gemachten Antragsverfahrensbestimmungen bei der FNR einzureichen.
  • 6.2 Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:
    • 6.2.1 Nachweis der Antragsfläche.
    • 6.2.2 Angaben nach Nummer 9.1.
    • 6.2.3 De-minimis-Erklärung nach Nummer 9.2.
    • 6.2.4 Erklärung zu § 264 StGB (subventionserhebliche Tatsachen).
    • 6.2.5 Erklärung nach Nummer 7.3 Satz 1.

Fragen und Antworten zum Förderprogramm

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Anhang senden wir Ihnen einen Fragen-Antworten-Katalog (Download) der AGDW zum BMEL-Förderprogramm „Klimaangepasstes Waldmanagement“ zur weiteren Verwendung.

Weiterhin richtet die FNR eine Informationsveranstaltung „Förderprogramm Klimaanpassung Wald“ aus. Diese richtet sich insbesondere auch an die Forstwirtschaftlichen Zusammenschlüsse.

Die Veranstaltung findet am 29. November 2022 von 14.00 bis 16.00 Uhr ONLINE statt.

Ihre Anmeldung können Sie unter folgendem Link durchführen: Anmeldung FNR Infoveranstaltung

Der Anmeldeschluss ist der 27. November 2022.

Für Fragen zum Anmeldeprozess oder zur organisatorischen Abwicklung der Veranstaltung steht Ihnen gerne Frau Juliane Dabels zur Verfügung: Tel.: 03843 6930385 // E-Mail: j.dabels(bei)fnr.de

FNR Förderung 2022

Sehr geehrte Mitglieder,
 
von „Berlin“ (Initiativkreis für Forstliche Zusammenschlüsse) möchten wir Ihnen weitere Informationen zum neuen Förderprogramm zukommen lassen.


Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 100 € pro Hektar und Jahr.
Ab 500 Hektar erfolgt eine Degression des Betrages (vgl. Homepage → Downloads→ „Klimaangepasstes Waldmanagement“→ „Antragsverfahren“ →Folie 18).
 
Neben SVLFG-Bescheid, De-Minimis-Bescheinigung der letzten drei Jahre und Vollmacht zur Antragsstellung müssen auch Bescheide von anderen öffentlichen Förderprogrammen der Bundesländer eingereicht werden.
Im Online-Portal müssen aus einer vorbereiteten Liste die Maßnahmen ausgewählt werden, für die im Bundesland eine Förderung bereits gewährt wurde. Es ist die Höhe der Förderung, Bewilligungsbehörde, Datum des Förderbescheides, Beginn der Bindefrist der Förderung, Ende der Bindefrist und geförderte Fläche in Hektar oder Anzahl der geförderten Bäume (z.B. Habitatbäume) anzugeben.
Außerdem ist mit Einsendung des Antrages auch eine Kopie des Personalausweises (des Antragstellers oder des Beauftragten) mit einzusenden.
 
Es wird davon ausgegangen, dass das Antragsportal am Montag, 7. November, freigeschaltet wird.

Bitte richten Sie Ihre Fragen zum neuen Förderprogramm sowie zum Antragsverfahren direkt an die FNR.
Die FNR ist in diesen Angelegenheiten ab sofort unter folgenden Kontaktdaten erreichbar:
Telefon +49 3843 6930-600
E-Mail: klimaanpassung-wald@fnr.de

Ortsversammlungen 2022

Die FBG Neustadt/WN Nord w. V. lädt alle Mitglieder recht herzlich zu den diesjährigen Informationsveranstaltungen ein. Dabei wird die Situation am Holzmarkt (FBG) sowie neues zum Bereich Forsten (AELF) besprochen.

Mittwoch 02.11.2022 Gasthof Bayer, Wildenreuth

Dienstag 08.11.2022 Hofkäserei Lang, Ödmühle

Mittwoch 09.11.2022 D´Wirtschaft, Altenstadt/WN

Donnerstag 10.11.2022 Gasthaus Miedl, Ilsenbach

Dienstag 15.11.2019 Gasthof Rettinger, Dietersdorf

Donnerstag 17.11.2022 Gasthaus Helgert, Erbendorf

Beginn der Veranstaltungen ist jeweils 19.30 Uhr.

Neue Waldprämie 2022

Unterlagen siehe Downloadbereich

Sehr geehrte Damen und Herren,

das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat gestern im Rahmen einer Pressemitteilung informiert, dass das „Förderprogramm Klimaangepasstes Waldmanagement“ (bisher als „neue Waldprämie“ in der Diskussion) startet (siehe PM im Anhang). Die rechtsverbindliche Veröffentlichung der Förderrichtlinie im Bundesanzeiger stehe unmittelbar bevor. Die Antragstellung soll dann ebenfalls in Kürze über die Webseite www.klimaanpassung-wald.de der Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe (FNR) möglich sein.

Gleichzeitig hat das BMEL einige Vorabinformationen zum Antragsverfahren zusammengestellt und herausgegeben. Diese Vorabinformationen leiten wir Ihnen im Anhang ebenfalls weiter, damit Sie sich bereits jetzt damit vertraut machen können. Auf Seite 18 des Dokumentes „Antragsverfahren Klimaangepasstes Waldmanagement“ finden Sie nun auch Informationen zur Höhe der Förderung.

Bitte beachten Sie, dass einige der aufgeführten Webadressen und Verlinkungen erst dann funktionieren werden, wenn das Antragsverfahren bei der FNR auch tatsächlich freigeschaltet wurde.

Bitte richten Sie Ihre Fragen zum neuen Förderprogramm sowie zum Antragsverfahren direkt an die FNR.

Die FNR ist in diesen Angelegenheiten ab sofort unter folgenden Kontaktdaten erreichbar:

Telefon +49 3843 6930-600

E-Mail: klimaanpassung-wald@fnr.de

Mit freundlichen Grüßen   

Mail: info@bayer-waldbesitzerverband.de

www.bayer-waldbesitzerverband.de