Verbot von Holzenergie im Neubau weitgehende Verhinderung im Bestand Waldbesitzer zum Kabinettsbeschluss des GEG


München,20.04.2023


Das Bundeskabinett hat gestern den Entwurf eines Gebäudeenergiegesetzes ( verabschiedet.
Biomasseheizungen im Neubau, also auf Basis von Holz in Form von Pellets, Hackschnitzeln und
Scheitholz sollen zur Erfüllung des 65 Zieles von erneuerbaren Energien im Heizungsbereich
verboten werden. Für den Heizungstausch im Bestand bleibt Holz als Rohstoff zulässig, allerdings nur
in Kombination mit Solarenergie, Pufferspeicher und dem Einbau staubmindernder Techniken. Im
Neubau wird damit die Zentralheizung mit Holz oder Pellets verboten und im Bestand erheblich
verteuert und erschwert.
In vielen Fällen darf ein Waldbesitzer Energieholz aus seinem eigenen Wald nicht mehr zur
Beheizung seines eigenen Hauses verwenden“ so Josef Ziegler, der Präsident des Bayerischen
Waldbesitzerverbandes, als erste Reaktion auf den Kabinettsbeschluss. Dieser Kabinettsbeschluss ist
deshalb ein Schock für die 500.000 Waldbesitzerfamilien in Bayern.
In den nächsten Jahrzehnten muss der Hauptteil unserer vorratsreichen Fichten und Kiefernwälder
umgebaut werden Im Zuge des anstehenden Baumartenwechsels fallen große Mengen an
Nebenprodukten an, für die künftig kaum noch Verwertungsmöglichkeiten bestehen. Einnahmen fallen
weg, die dringend für die Kosten des Waldumbaus benötigt werden

„In Zukunft entsteht das CO2 im Wald durch natürliche Verrottung. Dieser Gesetzentwurf
verlangsamt die Anpassung unserer Wälder an ein wärmeres Klima. Ein ganz schlimmer Vorschlag im
Hinblick auf den Klimaschutz“ so Ziegler.
Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer die Landwirte und die ländliche Bevölkerung werden sich das
nicht bieten lassen und breiten Widerstand gegen diese Pläne leisten.

Kontakt
Bayerischer
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Der Bayerische Waldbesitzerverband e.V. ist die Interessensvertretung des Waldbesitzes in Bayern. Rund 2,61 Millionen Hektar und damit 37 % der bayerischen Landesfläche sind bewaldet. Davon nimmt der Privatwald 56 %, der Körperschaftswald 12 %, der Staatswald 30 % und der Bundeswald einen Anteil von 2 % ein.

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