Förderung Präventionsprodukte durch die SVLFG – Programmstart 1.2.2023

Sehr geehrte Mitglieder,

unter dem Thema „Arbeitssicherheit verbessern“ fördert die Sozialversicherung für Landwirtschaft Forsten und Gartenbau (SVLFG) seit 2016 den Kauf ausgewählter Präventionsprodukte. Mit der Förderung sollen die Unternehmen motiviert werden, in ihrem Betrieb die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz zu optimieren. Auch 2023 wird der Neukauf ausgewählter Produkte, die der Sicherheit und dem Gesundheitsschutz dienen, mit insgesamt 1.200.000 € gefördert, z.B. Kommunikations- und Notrufgerät (KUNO) im Forst (Set mit 2 Geräten) oder Helmfunk (zwei Geräte) mit 30 %, max. 400 €.

Die Vergabe der Prämien erfolgt in der Reihenfolge der Antragseingänge. Zuschussberechtigt sind alle Unternehmen, die in der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft versichert sind und die 2021 sowie 2022 keinen Zuschuss bekommen haben. Es gibt zwei Prämienaktionen (Start am 1.2.2023 und 15.3.2023). Alle berechtigten Betriebe können einen Zuschuss pro Aktion beantragen. Die maximale Förderung beträgt generell nicht mehr als 50 Prozent des zuletzt an die LBG gezahlten Jahresbeitrags. Anschaffungen vor Erhalt der Förderzusage werden nicht bezuschusst. Die Aktionen enden, sobald die Fördermittel aufgebraucht sind – Achtung: Dies ist in der Regel sehr schnell der Fall! -, spätestens am 31. Oktober 2023.

Informationen finden Sie unter: https://www.svlfg.de/arbeitssicherheit-verbessern

Mit freundlichen Grüßen

Ihr FBG Neustadt/WN Nord w.V.

Veröffentlichung der Förderrichtlinie// Förderprogramm“Klimaangepasstes Waldmanagement“

Sehr geehrte Damen und Herren,

am 11.11.22 wurde im Bundesanzeiger die Richtlinie zum Förderprogramm „Klimaangepasstes Waldmanagement“ veröffentlicht.

Die Website des Bundesanzeigers war vergangenes Wochenende aufgrund von Wartungsarbeiten nicht erreichbar  – in der Anlage ist die Anzeige des Bundesanzeigers.

Sie finden die Richtlinie seit Montag unter folgendem Link: https://www.bundesanzeiger.de/pub/de/suchergebnis?24

Wesentliche Punkte aus der Richtlinie sind:

  • 4.2 Eine Zuwendung wird nur gewährt, wenn der Antrag auf Zuwendung sich auf die gesamte, vom Antragsteller in der Bundesrepublik Deutschland bewirtschaftete Waldfläche bezieht.
  • 5.3 Folgende Waldflächen sind nicht zuwendungsfähig und werden von der Bemessungsgrundlage abgezogen:
    • 5.3.1 Waldflächen, auf denen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen im Rahmen eines Ökopunkteprogrammes vorgenommen werden.
    • 5.3.2 Waldflächen, auf denen die Bewirtschaftung aufgrund rechtlicher Vorschriften dauerhaft untersagt ist.
    • 5.3.3 Waldflächen, die dem Zuwendungsempfänger zum Zwecke des Naturschutzes unentgeltlich übertragen worden sind.
    • 5.3.4 Waldflächen, auf denen eine natürliche Waldentwicklung bereits mit Mitteln anderer öffentlicher Förderprogramme gefördert wird, in den Fällen, in denen die nach Nummer 2.2.12 zu erbringende Fläche mit natürlicher Waldentwicklung vollumfänglich zusätzlich erbracht wird.
  • 5.4 Die Höhe der Zuwendung beträgt:
    • 5.4.1 85 Euro pro Hektar und Jahr für Antragsteller, die die Kriterien nach den Nummern 2.2.1 bis 2.2.11 einhalten.
    • 5.4.2 für Antragsteller, die die Kriterien nach den Nummern 2.2.1 bis 2.2.12 einhalten:
    • 5.4.2.1 100 Euro pro Hektar und Jahr für den ersten Hektar bis zum fünfhundertsten Hektar.
    • 5.4.2.2 80 Euro pro Hektar und Jahr ab dem fünfhundertersten Hektar bis zum tausendsten Hektar.
    • 5.4.2.3 55 Euro pro Hektar und Jahr ab dem tausendersten Hektar.
    • 5.4.3 100 Euro pro Hektar und Jahr im zweiten Teil der Bindefrist (Jahre elf bis zwanzig) für Antragsteller, die das Kriterium nach Nummer 2.2.12 einhalten, für den Prozentsatz der Waldfläche, die bereits im ersten Teil der Bindefrist der natürlichen Waldentwicklung nach Nummer 2.2.12 zugeführt worden ist. Nummer 7.2 ist nicht anzuwenden.
  • 5.5 In folgenden Fällen wird die Höhe der Zuwendung gekürzt:
    • 5.5.1 Mischungsregulierung zum Erhalt der Baumartendiversität: Bei Antragstellern, denen für von eine von ihnen bewirtschaftete Waldfläche eine Förderung mit Mitteln anderer öffentlicher Förderprogramme für die Maßnahme „Mischungsregulierung im Rahmen einer Jungbestandspflege“ bewilligt wurde, wird die Zuwendung nach den Nummern 5.4.1, 5.4.2.1 und 5.4.2.2 auf der jeweiligen Fläche um 16 Euro pro Hektar und Jahr gekürzt.
    • 5.5.2 Totholz: Bei Antragstellern, denen für von eine von ihnen bewirtschaftete Waldfläche eine Förderung mit Mitteln anderer öffentlicher Förderprogramme für die Maßnahme „Erhalt von Totholz“ bewilligt wurde, wird die Zuwendung nach den Nummern 5.4.1, 5.4.2.1 und 5.4.2.2 auf der jeweiligen Fläche um 25 Euro je Hektar und Jahr gekürzt.
    • 5.5.3 Habitatbäume: Bei Antragstellern, denen für von eine von ihnen bewirtschaftete Waldfläche eine Förderung mit Mitteln anderer öffentlicher Förderprogramme für die Maßnahme „Erhalt von Biotop-/Habitatbäumen“ bewilligt wurde, wird die Zuwendung nach den Nummern 5.4.1, 5.4.2.1 und 5.4.2.2 auf der jeweiligen Fläche um 18 Euro je Hektar und Jahr gekürzt.
    • 5.5.4 Rückegassenabstände: Bei Antragstellern, denen für von eine von ihnen bewirtschaftete Waldfläche eine Förderung mit Mitteln anderer öffentlicher Förderprogramme für die Maßnahme „Einhaltung von Rückegassenabständen“ bewilligt wurde, wird die Zuwendung nach den Nummern 5.4.1, 5.4.2.1 und 5.4.2.2 auf der jeweiligen Fläche um 7 Euro je Hektar und Jahr gekürzt.
    • 5.5.5 Sollte die sich aus den Nummern 5.5.1, 5.5.2, 5.5.3 oder der Nummer 5.5.4 ergebende Kürzung der Zuwendung jeweils größer sein als die gewährte Förderung, wird die Zuwendung nur bis zum Betrag der Förderung gekürzt.
  • 6.1 Anträge auf Gewährung einer Zuwendung sind über das elektronische Antragssystem unter www.klimaanpassung-wald.de unter Beachtung der im Antragsportal bekannt gemachten Antragsverfahrensbestimmungen bei der FNR einzureichen.
  • 6.2 Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:
    • 6.2.1 Nachweis der Antragsfläche.
    • 6.2.2 Angaben nach Nummer 9.1.
    • 6.2.3 De-minimis-Erklärung nach Nummer 9.2.
    • 6.2.4 Erklärung zu § 264 StGB (subventionserhebliche Tatsachen).
    • 6.2.5 Erklärung nach Nummer 7.3 Satz 1.

Fragen und Antworten zum Förderprogramm

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Anhang senden wir Ihnen einen Fragen-Antworten-Katalog (Download) der AGDW zum BMEL-Förderprogramm „Klimaangepasstes Waldmanagement“ zur weiteren Verwendung.

Weiterhin richtet die FNR eine Informationsveranstaltung „Förderprogramm Klimaanpassung Wald“ aus. Diese richtet sich insbesondere auch an die Forstwirtschaftlichen Zusammenschlüsse.

Die Veranstaltung findet am 29. November 2022 von 14.00 bis 16.00 Uhr ONLINE statt.

Ihre Anmeldung können Sie unter folgendem Link durchführen: Anmeldung FNR Infoveranstaltung

Der Anmeldeschluss ist der 27. November 2022.

Für Fragen zum Anmeldeprozess oder zur organisatorischen Abwicklung der Veranstaltung steht Ihnen gerne Frau Juliane Dabels zur Verfügung: Tel.: 03843 6930385 // E-Mail: j.dabels(bei)fnr.de

FNR Förderung 2022

Sehr geehrte Mitglieder,
 
von „Berlin“ (Initiativkreis für Forstliche Zusammenschlüsse) möchten wir Ihnen weitere Informationen zum neuen Förderprogramm zukommen lassen.


Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 100 € pro Hektar und Jahr.
Ab 500 Hektar erfolgt eine Degression des Betrages (vgl. Homepage → Downloads→ „Klimaangepasstes Waldmanagement“→ „Antragsverfahren“ →Folie 18).
 
Neben SVLFG-Bescheid, De-Minimis-Bescheinigung der letzten drei Jahre und Vollmacht zur Antragsstellung müssen auch Bescheide von anderen öffentlichen Förderprogrammen der Bundesländer eingereicht werden.
Im Online-Portal müssen aus einer vorbereiteten Liste die Maßnahmen ausgewählt werden, für die im Bundesland eine Förderung bereits gewährt wurde. Es ist die Höhe der Förderung, Bewilligungsbehörde, Datum des Förderbescheides, Beginn der Bindefrist der Förderung, Ende der Bindefrist und geförderte Fläche in Hektar oder Anzahl der geförderten Bäume (z.B. Habitatbäume) anzugeben.
Außerdem ist mit Einsendung des Antrages auch eine Kopie des Personalausweises (des Antragstellers oder des Beauftragten) mit einzusenden.
 
Es wird davon ausgegangen, dass das Antragsportal am Montag, 7. November, freigeschaltet wird.

Bitte richten Sie Ihre Fragen zum neuen Förderprogramm sowie zum Antragsverfahren direkt an die FNR.
Die FNR ist in diesen Angelegenheiten ab sofort unter folgenden Kontaktdaten erreichbar:
Telefon +49 3843 6930-600
E-Mail: klimaanpassung-wald@fnr.de

Ortsversammlungen 2022

Die FBG Neustadt/WN Nord w. V. lädt alle Mitglieder recht herzlich zu den diesjährigen Informationsveranstaltungen ein. Dabei wird die Situation am Holzmarkt (FBG) sowie neues zum Bereich Forsten (AELF) besprochen.

Mittwoch 02.11.2022 Gasthof Bayer, Wildenreuth

Dienstag 08.11.2022 Hofkäserei Lang, Ödmühle

Mittwoch 09.11.2022 D´Wirtschaft, Altenstadt/WN

Donnerstag 10.11.2022 Gasthaus Miedl, Ilsenbach

Dienstag 15.11.2019 Gasthof Rettinger, Dietersdorf

Donnerstag 17.11.2022 Gasthaus Helgert, Erbendorf

Beginn der Veranstaltungen ist jeweils 19.30 Uhr.

Neue Waldprämie 2022

Unterlagen siehe Downloadbereich

Sehr geehrte Damen und Herren,

das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat gestern im Rahmen einer Pressemitteilung informiert, dass das „Förderprogramm Klimaangepasstes Waldmanagement“ (bisher als „neue Waldprämie“ in der Diskussion) startet (siehe PM im Anhang). Die rechtsverbindliche Veröffentlichung der Förderrichtlinie im Bundesanzeiger stehe unmittelbar bevor. Die Antragstellung soll dann ebenfalls in Kürze über die Webseite www.klimaanpassung-wald.de der Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe (FNR) möglich sein.

Gleichzeitig hat das BMEL einige Vorabinformationen zum Antragsverfahren zusammengestellt und herausgegeben. Diese Vorabinformationen leiten wir Ihnen im Anhang ebenfalls weiter, damit Sie sich bereits jetzt damit vertraut machen können. Auf Seite 18 des Dokumentes „Antragsverfahren Klimaangepasstes Waldmanagement“ finden Sie nun auch Informationen zur Höhe der Förderung.

Bitte beachten Sie, dass einige der aufgeführten Webadressen und Verlinkungen erst dann funktionieren werden, wenn das Antragsverfahren bei der FNR auch tatsächlich freigeschaltet wurde.

Bitte richten Sie Ihre Fragen zum neuen Förderprogramm sowie zum Antragsverfahren direkt an die FNR.

Die FNR ist in diesen Angelegenheiten ab sofort unter folgenden Kontaktdaten erreichbar:

Telefon +49 3843 6930-600

E-Mail: klimaanpassung-wald@fnr.de

Mit freundlichen Grüßen   

Mail: info@bayer-waldbesitzerverband.de

www.bayer-waldbesitzerverband.de

Interforst 2022

Sehr geehrte Mitglieder,

im kommenden Juli findet in München wieder die Fachmesse INTERFORST statt. Auch heuer haben wir als FBG eine Informationsfahrt geplant.

Datum ist der 18.07.2022

Anmeldung bei Herrn Bauschke 09682 2987

Abfahrt ist:  7.00 Uhr Erbendorf Stadtplatz

                      7.15 Uhr Windischeschenbach Abzweigung Erbendorfer Straße

                       7.30 Uhr Altenstadt Sportheim D´Wirtschaft Parkplatz

Richtig Pflanzen will gelernt sein

Pflanz- und Zaunbaukurs in Neustadt/WN!

Die Stürme der letzten Jahre sowie der Borkenkäfer sorgen in unseren Wäldern für immer mehr Schadflächen. In Zeiten des Klimawandels ist es von großer Wichtigkeit, diese Flächen sachkundig und mit den richtigen Baumarten wiederaufzuforsten.

Das Forstrevier Neuhaus der Bayerischen Forstverwaltung sowie die Forstbetriebsgemeinschaft Neustadt/WN Nord w.V. bieten deshalb am Dienstag den 22. März einen Kurs zum Thema Zaunbau und Pflanzung für alle interessierten Waldbesitzer an. Unter fachlicher Anleitung von Forstwirtschaftsmeister Markus Schneider wird mit dem Bau von geeigneten Wildschutzzäunen begonnen, anschließend dreht sich alles um das Thema Pflanzung. Neben der Baumartenwahl und der Beurteilung der Pflanzenqualität stehen vor allem die richtige Pflanztechnik im Vordergrund. Es besteht auch ausreichend Gelegenheit, selbst Hand anzulegen und das Erlernte auszuprobieren.

Treffpunkt ist um 8.30 Uhr beim Parkplatz am Eisstockheim in Neustadt/WN – von dort aus geht es dann in den Wald, Ende gegen 15.30 Uhr.

Der Kurs ist kostenlos, eine Anmeldung ist nicht erforderlich.

Weitere Informationen gibt es bei Förster Andreas Arnold (09681/918501) und Bastian Träger (0151/18314006).

Interforst 2022

Vom 17. bis 20. Juli 2022 findet in der Messe München die INTERFORST statt. Die Messe ist die Fachmesse für Forstwirtschaft und Forsttechnik im
deutschsprachigen Raum.
Auch heuer ist wieder eine Busfahrt durch die FBG Neustadt Nord für ihre Mitglieder geplant.
Wir bemühen uns um Sonderkonditionen für den Messebesuch und informieren Sie hierzu zwecks Termins und Anmeldung.

Einladung zur Jahreshauptversammlung

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Forstbetriebsgemeinschaft Neustadt/WN Nord w.V. möchte Sie gerne zur diesjährigen Jahreshauptversammlung in die Stadthalle Neustadt einladen.

am Donnerstag, den 14.10.2021

Beginn 20:00 Uhr

Tagesordnung:

  1. Begrüßung und Vorstandsbericht
  2. Geschäftsbericht 2019 und 2020
  3. Kassenbericht 2019 und 2020
  4. Kassenprüfungsbericht und Entlastung
  5. Haushaltsvoranschlag 2022
  6. Grußworte, Wünsche und Anträge

Mit freundlichen Grüßen

Sebastian Scharnagl

1. Vorsitzender

wichtig:
Aufgrund einer Teilnehmerbegrenzung (aktuelle Corona-Bestimmungen) bitten wir Sie, sich vorab telefonisch unter 09602/1672 oder 0178/ 8332875 oder per Email: trager@fbg-neustadt-nord.de, verbindlich ab 23. September 2021

anzumelden. Hierbei ist die Angabe einer Telefonnummerund der Status (geimpft, genesen oder keines von beiden) wichtig. Angaben unter Vorbehalt, da sich die Auflagen bis Oktober wieder ändern können.