Unsere Förster

Aufgaben der staatlichen Förster

  • Gemeinwohlorientierte, unentgeltliche Beratung aller privater Waldbesitzer zu Fragen der Waldbewirtschaftung
  • Finanzielle Förderung waldbaulicher Maßnahmen, einschließlich des Baus von Forstwirtschaftswegen.
  • Hoheitliche Aufgaben im Sinne der einschlägigen Gesetze und Rechtsvorschriften (Bayerisches Waldgesetz, Bayerisches Naturschutzgesetz usw.)
  • Waldpädagogik