Präventionszuschüsse 2026 der SVLFG – Antragsbeginn 15. Januar 2026 um 10 Uhr

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte beachten Sie die nachfolgenden Informationen der SVLFG zur Förderung von Präventionsprodukten. Die Präventionszuschüsse können Unternehmen beantragen, die bei der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft (LBG) versichert sind.

Die Zuschüsse werden im „Windhundverfahren“ vergeben. Daher zählt Schnelligkeit! Merken Sie sich den Termin vor: Antragsbeginn 15. Januar 2026 um 10 Uhr

Sichern Sie Ihre Förderprämie! Für das Jahr 2026 wird die Fördersumme deutlich aufgestockt: Statt bislang einer Million Euro stehen nun insgesamt vier Millionen Euro zur Verfügung. Gleichzeitig wurde der Prämienkatalog spürbar erweitert.

Die Förderung ist auf 25 % des zuletzt in Rechnung gestellten LBG-Beitrags begrenzt. Darüber hinaus werden bis zu 25 % der Anschaffungskosten – jeweils bis zum festgelegten Maximalbetrag – erstattet. Antragsberechtigt sind alle Unternehmen, auch wenn sie bereits im Jahr 2025 einen Zuschuss erhalten haben. Pro Unternehmen kann für das Jahr 2026 ein Antrag gestellt werden.

Ziel der Fördermaßnahmen ist es, die Arbeitssicherheit in den Forstbetrieben nachhaltig zu verbessern und präventive Investitionen gezielt zu unterstützen.

Diese Produkte bietet die SVLFG für die Branche Forst/Jagd an:

  • Funkgesteuerte Fällkeile                        

            Maximalförderung: 600 Euro    Liste förderfähiger Produkte

  • Gehörschutzkombination mit Funk               

            Maximalförderung: 300 Euro

  • Jungwuchs- und Jungbestandspflegegeräte       

            Maximalförderung: 300 Euro

  • Kommunikation und Notruf                        

            Maximalförderung: 300 Euro    Liste förderfähiger Produkte

  • Mobiles Presssystem für Seilverbindungen       

            Maximalförderung: 625 Euro

  • PNA-Geräte, Hardware, 1 Jahr Abo für Notrufzentrale

            Maximalförderung: 375 Euro

  • Schalldämpfer bei Jagdwaffen (katasterabhängig, nur für Jagd und Forst)                

            Maximalförderung: 200 Euro

  • Spillwinden (katasterabhängig, nur für Jagd und Forst)                                        

            Maximalförderung: 375 Euro

WICHTIGER HINWEIS:

Die Antragstellung ist nur noch über das Versichertenportal möglich. Zur Registrierung: Versichertenportal der SVLFG

Weitere Informationen:

Website SVLFG Prämiensystem

Alles SVLFG 4 25 Neues Prämiensystem

Kontakt zum Team Präventionszuschüsse bei der SVLFG:

Telefon: 0561 785-10479

Kontaktformular

Mit freundlichen Grüßen

Ihr

Max-Joseph-Str. 7, Rgb.

80333 München

Tel. 089-539 06 68 – 0

Fax 089-539 06 68 – 29

Mail: info@bayer-waldbesitzerverband.de

www.bayer-waldbesitzerverband.de

Bericht über die Ortsversammlungen 2025

Im Rahmen der diesjährigen Ortsversammlungen der Forstbetriebsgemeinschaft Neustadt Nord w. V. begrüßte der 1. Vorstand Mathias Sperber zahlreiche Mitglieder, Vorstandsmitglieder sowie Ehrengäste. In seiner Eröffnung blickte er auf das vergangene Jahr 2025 zurück und dankte den Waldbesitzerinnen und Waldbesitzern ausdrücklich für ihre gute Zusammenarbeit und die kontinuierliche Holzbereitstellung. Besonders hob er die große Unterstützung der Mitglieder hervor, die trotz teils schwieriger Rahmenbedingungen zuverlässig Holz lieferten.

Ein weiterer Programmpunkt war der kurze Jahresrückblick, in dem unter anderem die Infofahrt in den Frankenwald angesprochen wurde. Diese bot den Teilnehmenden wertvolle Einblicke in aktuelle forstliche Entwicklungen und Herausforderungen.

Im Anschluss übernahm Geschäftsführer Bastian Träger, teilweise vertreten durch Alois Röckl, den fachlichen Teil der Versammlung mit einem umfassenden Überblick über die Holzmarktsituation 2025.

Rückblick auf das Holzjahr 2025

Der Winter 2024/2025 verlief ungewöhnlich mild, ohne nennenswerten Frost, Schneebruch oder Windwurf. Die Holzpreise zeigten sich zu Jahresbeginn leicht steigend, jedoch gestaltete sich die Abfuhr stellenweise zögerlich.
Das Frühjahr war geprägt von ausgeprägter Trockenheit, was zu Ausfällen bei Pflanzungen führte. Zusätzlich wirkten sich Nachwirkungen von Marktereignissen sowie große Waldlager auf eine verhaltene Holzabfuhr aus. Positiv hervorzuheben war das nahezu vollständige Ausbleiben von Borkenkäferschäden.

Der Sommer wurde als kühl und niederschlagsreich wahrgenommen. Auch in dieser Phase blieb der Wald weitgehend von Schädlingsbefall verschont, allerdings ging der Einschlag insgesamt zurück. Der Absatz von Sägeholz schwächte sich ab, und die Preise gaben im Spätsommer leicht nach.
Im Herbst und Winter hingegen stiegen die Holzpreise wieder deutlich an. Gleichzeitig war zu wenig Rundholz am Markt verfügbar, was teilweise zu Kurzarbeit bei Sägewerken führte. Die Nachfrage nach Frisch- und Käferholz nahm wieder zu.

Aktuelle Marktsituation

Aktuell ist die Rundholzversorgung angespannt. Während die Rundholzpreise auf einem hohen Niveau liegen, bleibt die Nachfrage nach Schnittholz verhalten. Dennoch kann Holz derzeit gut vermarktet werden, insbesondere im Zusammenhang mit Waldumbau und Pflegemaßnahmen. Fichte und Kiefer sind weiterhin stark nachgefragt, wobei Fixlängen und Langholz zu gleichen Preisen gehandelt werden.
Geschäftsführer Träger betonte in diesem Zusammenhang, wie wichtig eine frühzeitige Rücksprache mit der FBG vor Hiebsbeginn ist, insbesondere zur Abstimmung von Sortimenten und Aushaltung.

Neue rechtliche Rahmenbedingungen

Ein weiterer Schwerpunkt des Vortrags lag auf der EU-Verordnung über entwaldungsfreie Produkte (EUDR) sowie der EU-Wiederherstellungsverordnung (W-VO). Die Teilnehmenden wurden über den aktuellen Stand, mögliche Verschiebungen und die voraussichtlichen Auswirkungen auf Waldbesitzer informiert. Für die meisten privaten Waldbesitzer gelten verlängerte Übergangsfristen, dennoch wurde empfohlen, sich frühzeitig mit den neuen Anforderungen auseinanderzusetzen.

Hinweise für die Praxis

Abschließend gab die Geschäftsführung praktische Hinweise für die Holzbereitstellung, unter anderem zu Mindestmengen, sauberer Sortierung, getrenntem Lagern der Baumarten sowie zur Vorbereitung von Rückegassen, Lagerplätzen und Zufahrten.

Mit einem Dank an alle Anwesenden für ihr Interesse und ihre Mitarbeit endeten die Ortsversammlungen der FBG Neustadt Nord w. V.