Sehr geehrte Mitglieder,
bezüglich des Antragsverfahrens für die Waldprämie (https://www.bundeswaldpraemie.de/) sind die forstwirtschaftlichen Zusammenschlüsse von der FNR angesprochen worden.
Momentan sind viele der bei der FNR online eingehenden Anträge falsch oder unvollständig.
Dieses führt, so die FNR, zur erheblichen Verzögerungen beim Antragsverfahren.
Insbesondere ist zu beachten, der FBG und der FNR den aktuellen (Jahr 2020) und vollständigen (inklusive Seite 3) SVLFG-Bescheid zukommen zu lassen. Der aktuelle Bescheid kann online bei der SVLFG unter https://portal.svlfg.de/svlfg-apps/waldpraemie angefordert werden.
Bitte beachten Sie die untenstehenden Hinweise, um eine zügige Antragsbearbeitung zu gewährleisten:
- Bitte senden Sie keine Dokumente per E-Mail an die FNR.
- Nachweise müssen unter Verwendung des Rücksendeblattes postalisch bei der FNR eingehen. Das Rücksendeblatt erhalten Sie nach Absenden der Daten (Online-Antrag) per E-Mail.
- Prüfen Sie vorab genau, ob Sie als juristische oder natürliche Person beantragen. (Hinweis: juristische Person = Unternehmen, Vereine, sonstige Organisationen, Zusammenschlüsse, auch GbR; Übersicht der zugehörigen Rechtsformen).
- Antragsteller ist der/diejenige auf den/die der SVLFG-Bescheid ausgestellt ist.
- Antragsteller, SVLFG-Bescheidinhaber und Zertifikatinhaber müssen dieselbe natürliche bzw. juristische Person sein. Ist das Zertifikat auf einen forstwirtschaftlichen Zusammenschluss ausgestellt, ist eine Mitgliedsbestätigung erforderlich