Aufgaben der staatlichen Förster
- Gemeinwohlorientierte, unentgeltliche Beratung aller privater Waldbesitzer zu Fragen der Waldbewirtschaftung
- Finanzielle Förderung waldbaulicher Maßnahmen, einschließlich des Baus von Forstwirtschaftswegen.
- Hoheitliche Aufgaben im Sinne der einschlägigen Gesetze und Rechtsvorschriften (Bayerisches Waldgesetz, Bayerisches Naturschutzgesetz usw.)
- Waldpädagogik